Ordnung über die Erhebung von Entgelten
für den Besuch der Musikschule Sächsische Schweiz e.V.
gültig ab 01.01.2011
§ 1 Grundsatz
Die Musikschule Sächsische Schweiz e.V. erhebt für die Inanspruchnahme
ihrer Leistungen Entgelte nach dieser Ordnung.
§ 2 Aufnahmeentgelt
Es wird ein einmaliges Aufnahmeentgelt in Höhe von 8,00 Euro erhoben. Ausgeschlossen sind zeitlich begrenzte Kurse und Projekte.
§ 3 Höhe des Unterrichtsentgeltes
(1) Die Höhe des Unterrichtsentgeltes richtet sich nach der Art des Unterrichtes,
an dem der Schüler teilnimmt.
(2) Den Unterrichtsentgelten liegt zugrunde, dass pro Schuljahr mindestens 34 Unterrichtsstunden erteilt werden. Die Teilnahme am Ensemble- und Ergänzungsunterricht ist zeitlich begrenzt und wird durch die Geschäftsleitung entschieden.
(3) Die Unterrichtsentgelte betragen:
| Unterrichtsform | Schülertarif | Erwachsenentarif | ||
| Einzelunterricht | Jahres- Entgelttarif |
1/12 des Jahresentg. |
Jahres- Entgelttarif |
1/12 des Jahresentg. |
| 45 min | 660,00 € | 55,00 € | 864,00 € | 72,00 € |
| 45 min Klavier u. Keyboard | 732,00 € | 61,00 € | 864,00 € | 72,00 € |
| 30 min | 528,00 € | 44,00 € | 732,00 € | 61,00 € |
| 30 min Klavier u. Keyboard | 564,00 € | 47,00 € | 732,00 € | 61,00 € |
| Unterrichtsform | Schülertarif | Erwachsenentarif | ||
| Gruppenunterricht | Jahres- Entgelttarif |
1/12 des Jahresentg. |
Jahres- Entgelttarif |
1/12 des Jahresentg. |
| 45 min 2 Teilnehmer |
360,00 € | 30,00 € | 444,00 € | 37,00 € |
| 45 min Klavier u. Keyboard 2 Teilnehmer |
420,00 € | 35,00 € | 504,00 € | 42,00 € |
| 30 min 2 Teilnehmer |
300,00 € | 25,00 € | 384,00 € | 32,00 € |
| 30 min Klavier u. Keyboard 2 Teilnehmer |
336,00 € | 28,00 € | 444,00 € | 37,00 € |
| 45 min 3 Teilnehmer |
300,00 € | 25,00 € | 360,00 € | 30,00 € |
| 45 min ab 4 Teilnehmer |
252,00 € | 21,00 € | 324,00 € | 27,00 € |
| 60 min (Keyboard Technics) 3-4 Teilnehmer |
348,00 € | 29,00 € | ||
| Unterrichtsform | Schülertarif | Erwachsenentarif | ||
| Früherziehung | Jahres- Entgelttarif |
1/12 des Jahresentg. |
Jahres- Entgelttarif |
1/12 des Jahresentg. |
| Musikalische Früherziehung (MFE) in Schule u. Kindergarten 32 UE pro Jahr ab 6 Teilnehmer |
216,00 € | 18,00 € | ||
| Musikalische Grundausbildung (MGA) in der Schule 32 UE pro Jahr ab 6 Teilnehmer |
216,00 € | 18,00 € | ||
| Klassenunterricht Tanz im Kindergarten
32 UE pro Jahrab 6 Teilnehmer |
216,00 € | 18,00 € | ||
| Eltern-Kind Gruppe (EKG) in der Schule 32 UE pro Jahr ab 12 Teilnehmer |
252,00 € | 21,00 € | ||
| Instrumentalspiel mit Behinderten ab 3 Teilnehmer |
216,00 € | 18,00 € | ||
| Unterrichtsform | Schülertarif | Erwachsenentarif | ||
| Tanzausbildung Klassenunterricht |
Jahres- Entgelttarif |
1/12 des Jahresentg. |
Jahres- Entgelttarif |
1/12 des Jahresentg. |
| Tanz 45 min ab 6 Teilnehmer |
228,00 € | 19,00 € | ||
| Tanz 60 min ab 6 Teilnehmer |
252,00 € | 21,00 € | 384,00 € | 32,00 € |
| Tanz 90 min ab 6 Teilnehmer |
348,00 € | 29,00 € | 504,00 € | 42,00 € |
| Tanz 2 x 60 min ab 6 Teilnehmer |
456,00 € | 38,00 € | 756,00 € | 63,00 € |
| Unterrichtsform | Schülertarif | Erwachsenentarif | ||
| Ergänzungsfächer 45 min ohne Hauptfachbelegung |
Jahres- Entgelttarif |
1/12 des Jahresentg. |
Jahres- Entgelttarif |
1/12 des Jahresentg. |
| Klassenunterricht Theorie | 240,00 € | 20,00 € | ||
| Klassenunterricht Rhythmik | 240,00 € | 20,00 € | ||
| Studienvorbereitung (SVA) | 240,00 € | 20,00 € | ||
| Singe/Orff-Gruppe | 240,00 € | 20,00 € | ||
| Ensemblespiel | 216,00 € | 18,00 € | ||
| Chor 45 min | 240,00 € | 20,00 € | ||
(4) Nach Erreichen des 18. Lebensjahres sind zur weiteren Gewährung des Schülertarifs eine Schulbescheinigung oder Studienbescheinigung (für jedes Semester) unaufgefordert in der Musikschule vorzulegen.
(5) Kann der Unterricht aus Gründen, die nicht in der Person des Schülers liegen, während eines Fälligkeitszeitraumes nicht erteilt werden und es besteht seitens der Musikschule keine Möglichkeit diese ausgefallenen Stunden nachzuholen, so werden die Entgelte auf schriftlichen Antrag am Schuljahresende erstattet, wenn weniger als 34 Wochenstunden erteilt wurden.
(6) Verändert sich im Laufe des Schuljahres die Unterrichtsform durch Ausscheiden eines oder mehrerer Schüler, so ist eine Ummeldung des/der verbleibenden Schülers/Schüler und eine Anpassung der Entgelte erforderlich. Unabhängig davon bleibt das Entgelt in der bisherigen Höhe max. zwei Monate bestehen, längstens bis zum Ende des Schuljahres.
(7) Alle zu entrichtenden Entgelte sind Jahresentgelte. Sie werden zu Beginn eines Schuljahres im voraus fällig und setzen sich zusammen aus
- einem einmaligen Aufnahmeentgelt bei Neuaufnahmen
- den Jahresentgelten für den Unterricht in dem entsprechenden Fach und Tarif
- dem Jahresentgelt für die Nutzung eines musikschuleigenen Instruments
Alle Entgelte werden mit der 1. Unterrichtsstunde fällig. Sie sind entweder in einem Betrag zu Beginn des Schuljahres oder vierteljährlich bis spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung zu entrichten. Wird die Zahlungsfrist um mehr als 14 Tage überschritten, fallen auch dann Verzugszinsen an, wenn der Zahlungssäumige noch keine schriftliche Mahnung erhalten hat. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen werden zusätzliche Mahnentgelte für die 2. und 3. schriftliche Mahnung in der jeweils geltenden Entgeltordnung ausgewiesenen Höhe erhoben. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseinganges zur Gutschrift. Die Entgelte werden durch Entgeltbescheid erhoben.
§ 4 Entgeltermäßigungen
(1) Für die Teilnahme am Hauptfachunterricht kann eine Ermäßigung als Geschwisterermäßigung gewährt werden.
(2) Sie kann nur dann gewährt werden, wenn für alle betreffenden Geschwister gemeinsam nur ein Zahlungspflichtiger einsteht und wenn die Buchung aller Unterrichtsgelder über ein gemeinsames Familienentgeltkonto der Musikschule erfolgt. Unter der Voraussetzung, dass bei allen An- und Ummeldungen die erforderlichen Auskünfte zur Familie angegeben werden, wird die Geschwisterermäßigung automatisch gewährt. Bei einer späteren Korrektur oder Vervollständigung wird die Geschwisterermäßigung ab dem Monat des Eingangs dieser Nachricht gewährt. Eine rückwirkende Gewährung kann nicht erfolgen.
Die Geschwisterermäßigung wird in der Reihenfolge des Geburtsdatums gewährt, dass:
- das erste (älteste) Kind keine Ermäßigung erhält
- das zweite eine Ermäßigung von 10 % erhält
- und jedes weitere Kind eine Ermäßigung von 20 % erhält
mit Ausnahme von Entgelt für Musikinstrumentennutzung.
(3) Sozialermäßigung kann in allen Unterrichtsformen der Musikschule für sozial Benachteiligte auf formlosen Antrag hin gewährt werden.
(4) Schülern ohne Hauptfachbelegung können keine Ermäßigungen gewährt werden. Ermäßigung zur Förderung bestimmter Fächer und Unterricht zur Begabtenförderung kann die Geschäftsführung in Abhängigkeit von der Haushaltslage gewähren.
§ 5 Nutzung von musikschuleigenen Musikinstrumenten
Das monatliche Entgelt für die Nutzung eines musikschuleigenen Instruments beträgt 10,00 Euro. Kleinstreparaturen und Zubehör (wie Saiten, Zapfenfett etc.) gehen zu Lasten des Nutzers. Für die Fremdausleihe von Instrumenten wird ein monatliches Entgelt von 15,00 Euro erhoben.
§ 6 Zuschläge
Für Schüler, deren Wohnsitz sich außerhalb des Landkreises befindet, wird ein Zuschlag von 33 % berechnet.
§ 7 Mahnentgelte
Für die schriftliche Zahlungserinnerung (1. Mahnung) wird kein Entgelt erhoben.
Für die 2. schriftliche Mahnung beträgt die Höhe des Entgeltes 2,50 Euro und
für die 3. schriftliche Mahnung 5,00 Euro.
§ 8 Fälligkeit
Alle Zahlungen erfolgen unbar auf das in der Rechnung angegebene Konto oder durch Erstellung eines Lastschriftauftrages. Die Entgelte sind vierteljährlich im Voraus zum 01.01.; 01.04.; 01.07. und 01.10. fällig. Bevorzugte Zahlungsweise durch Einzugsermächtigung.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.

