Qualitätsstandards

  • Prüfungen (VdM)

    Die Lehrer der Musikschule Sächsische Schweiz e. V. verfügen über eine hochqualifizierte künstlerische und pädagogische Ausbildung.

    Die Musikschule Sächsische Schweiz e. V. ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) und unterrichtet in Anlehnung an dessen Lehrpläne.

     

     

     Rahmenprüfungsordnung des VdM– Allgemeiner Teil

     

    Präambel

     

    Jedes Musizieren bedarf eines Leistungsanspruches. Schüler und Schülereltern haben einen Anspruch auf regelmäßige und zuverlässige Informationen über den jeweiligen Leistungsstand.

    Deshalb sollte jedem Schüler das Erreichen von bestimmten Leistungsständen bescheinigt werden.

     

    1. Prüfungen sind freiwillig.

     

    1. Die Anmeldung mit Prüfungsprogramm erfolgt durch den Hauptfachlehrer.

     

    1. Prüfungsvorspiele sind öffentlich und finden schuljahresweise an durch die Schulleitung festgelegten Terminen statt. Dies können auch Konzerte oder andere Vorspiele sein.

     

    1. Die Schulleitung beruft die Prüfungskommission, der mindestens drei Musikschulpädagogen angehören. Für Mittelstufenabschlüsse muss davon ein Mitglied Fachbereichsleiter sein oder der Schulleitung angehören.
      Bei Oberstufenabschlüssen muss ein Vertreter der jeweiligen Schulleitung der Prüfungskommission angehören. Die Mitwirkung des zuständigen Fachberaters ist verpflichtend.

     

    1. Die Prüfungen sind zu protokollieren.

     

    1. Der Schwierigkeitsgrad und die Vortragsdauer orientieren sich an den Lehrplänen des VdM und an den Prüfungsanforderungen des LVdM Sachsen.

     

    1. Die Prüfungskommission bewertet das Vorspiel mit einem Wortprädikat und einer Zensur unter Verwendung nachstehender Vorlage:
    • Mit Auszeichnung (1,0)
    • Mit sehr gutem Erfolg (1,1 bis 1,5)
    • Mit gutem Erfolg (1,6 bis 2,5)
    • Mit Erfolg (2,6 bis 3,5)
    • Bestanden (3,6 bis 4,5)
    • Nicht bestanden (ab 4,6)

     

    1. Wettbewerbsvorspiele, deren Programme mit einem Prüfungsprogramm vergleichbar sind, können als Prüfung anerkannt werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Schulleitung. Dabei sollte beispielsweise der 1. Preis des Regionalwettbewerbes „Jugend musiziert“ und „Jugend jazzt“ anerkannt und das Wettbewerbsergebnis auf die unter Punkt 7 zu findende Zensurenskala übertragen werden.

     

    1. Eine Prüfung in Mittelstufe I setzt den Abschluss Musiklehre M1 voraus.*
      Eine Prüfung in Mittelstufe II setzt den Abschluss Musiklehre M2 voraus.**

     

    1. Abschlüsse der Mittelstufe verlangen den Beleg von Ensemble- oder Kammermusikspiel. Auf diese Belege sowie weitere Fächerbelegungen ist im Worturteil einzugehen.

     

    1. Das Prüfungsprogramm und der Nachweis über den Abschluss in Musiklehre sind Bestandteile des Zeugnisses.

     

    1. Zeugnisse, die nach dieser Rahmenordnung erteilt werden, tragen den Vermerk:

      „Das Zeugnis entspricht den Lehrplananforderungen des VdM für die jeweilige Ausbildungsstufe und beruht auf der Rahmenprüfungsordnung des Verbandes deutscher Musikschulen, Landesverband Sachsen.“

      Das Zeugnis enthält darüber hinaus eine Beurteilung durch den Hauptfachlehrer, in der sowohl auf den Zeitraum des Unterrichts, die Lern und Leistungsentwicklung, die Teilnahme an Wettbewerben, das Mitwirken in Ensembles sowie besondere Lernleistungen und die musikalische Entwicklung eingegangen wird.

     

    1. Die Rahmenprüfungsordnung für die Mitgliedsschulen im Landesverband Sachsen des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

     

    **und ** Für die Anforderungen entsprechend Punkt 9 gilt eine Übergangzeit bis zum Schuljahr 2014/15 (M1) bzw. 2015/16 (M2).

    _______________

    Nachtrag zur Rahmenprüfungsordnung zu Punkt 8

    Die Musiklehreabschlussprüfungen des Verbandes deutscher Musikschulen im Landesverband Sachsen e.V. (LVdM) und des Sächsischen Blasmusikverbandes e.V. (SBMV) werden gegenseitig anerkannt.

     

    Dabei gilt:                  MI entspricht D2***

                                      MII entspricht D3****

     

    Die Teilnoten der Prüfung des SBMV (Musiktheorie und Gehörbildung) werden zur Berechnung des Gesamtergebnisses des LVdM arithmetisch zu einer Note zusammengefasst.

     

    *** und **** Für die gegenseitige Anerkennung gilt eine Übergangszeit bis zum Schuljahr *** 2017/2018 (MI/D2) bzw. 2018/2019 (MII/D3)

     

  • Podium für Tarifbestätigung

    Musikschule Sächsische Schweiz e.V.                                 

     

    RICHTLINIE ZUR TARIFBESTÄTIGUNG (TB)
    Stand 14.01.2019

     

    Der 45-Minuten-Tarif muss aller 2 Jahre durch ein Leistungsvorspiel  bestätigt werden.

     

    Diese finden in den dafür im Jahresarbeitsplan festgelegten Podien bzw. in der Prüfungswoche statt. Die Fachbereichsleiter informieren sich rechtzeitig bei der Künstlerischen Leitung über die betroffenen Schüler.

     

    Befreiungen vom Vorspiel sind möglich für Schüler, die

     

    • in besonderen Veranstaltungen ihren hohen Leistungsstand aktuell nachweisen
    • mit gutem Erfolg bei „Jugend musiziert“ oder anderen gleichwertigen Wettbewerben teilnehmen
    • Begabtenförderschüler sind bzw. mindesten 2,5 Punkte beim Fördervorspiel erreicht haben

     

    und sind durch den Hauptfachlehrer bei der Künstlerischen Leitung zu beantragen.

     

    Vorspielprogramm:             Spielzeit  7 - 10 Minuten

     

    • sehr gute Leistungen auf dem Instrument bzw. Vokalausbildung orientiert am jeweiligen Unterrichtsjahr und Alter des Schülers
    • 2 Sätze bzw. Arien/Lieder unterschiedlicher Charaktere bzw. mit langsamen Teilen
    • Literatur aus mind. 2 Stilepochen/JRP 2 Stilistiken
    • 1 Stück mit Klavierbegleitung (außer Pianisten, Zupfer)
    • 1 Stück mit Playalong (gilt für Schlagzeug)

     

    Ist das Leistungsniveau nicht ausreichend, tritt zum folgenden Schulhalbjahr der 30-Minuten–Tarif in Kraft. Eine erneute Bewerbung um 45 Minuten ist nicht ausgeschlossen.

  • Podium für Tariferhöhung

    Musikschule Sächsische Schweiz e.V.                       

     

    RICHTLINIE ZUR TARIFÄNDERUNG (TÄ)
    Stand 14.01.2019

     

    Seit dem Schuljahr 2006/07  wird der 45-Minuten-Unterricht nur an die Schüler vergeben, die ihre besondere Leistungsfähigkeit nachweisen können.

     

    Wird diese Unterrichtsform angestrebt, ist die Erweiterung von 30 auf 45 Minuten, wie auch von 45 Min. Gruppenunterricht auf 45Min. Einzelunterricht von den Eltern formlos bei der Künstlerischen Leitung zu beantragen. Die Bestätigung der neuen Unterrichtsform erfolgt nach erfolgreichem Vorspiel vor einer Jury. Die Termine für Anmeldung und Vorspiel stehen im Jahresarbeitsplan.

     

    Vorspielprogramm:         Spielzeit  5 - 7 Minuten

     

    • gute Leistung auf dem Instrument bzw. Vokalausbildung orientiert am jeweiligen Unterrichtsjahr und Alter des Schülers
    • 3 Sätze bzw. Lieder/Arien unterschiedlicher Charaktere, davon

    1 langsamer Satz

    • Literatur aus mind. zwei Stilepochen/JRP 2 Stilistiken
    • 1 Stück mit Klavierbegleitung (außer Pianisten, Zupfer, Schlagzeuger)
    • Playalong ist erlaubt

     

    Der Zeitpunkt der Aufnahme des 45-Minuten-Unterrichts wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Kapazitäten durch die Geschäftsleitung festgelegt.

     

    Die Berechtigung für diese Unterrichtsform gilt in der Regel für 2 Jahre, kann aber auch zunächst auf 1 Jahr begrenzt werden. Nach Ablauf des Berechtigungszeitraumes muss ein erneutes Leistungsvorspiel erfolgen (siehe Richtlinie Tarifbestätigung).

     

    45-Minuten–Unterricht verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme in einem Orchester / einer Kammermusikgruppe sowie zu mindestens einem Auftritt pro Schuljahr bei einer Veranstaltung der Musikschule (außer Musizierstunde).

  • Podium für Abschlussvorspiele

    Musikschule Sächsische Schweiz e.V.                             

     

    RICHTLINIE  FÜR  ABSCHLUSSVORSPIELE
    Stand 14.01.2019

     

    Jeder Musikschüler hat die Möglichkeit, seine Ausbildung an der Musikschule mit einem Abschlussvorspiel zu beenden. Diese  sind öffentlich. Die Anmelde- und Vorspieltermine sind im Jahresarbeitsplan festgelegt.

     

    Vorspielprogramm:          Spielzeit 10 – 15 Minuten

     

    Für die Fachbereiche Klavier, Gesang, Zupfinstrumente, Streicher, Holzbläser, Blechbläser, Akkordeon gelten folgende Anforderungen:

     

    • Stücke aus 3 Stilepochen
    • mindestens 1 langsamer Satz
    • mindestens 1 Stück mit Begleitung (außer Klavier, Gitarre, Akkordeon)

     

    Für den Fachbereich Jazz/Rock/Pop gelten folgende Anforderungen:

     

    • Stücke in mindestens 2 unterschiedlichen Stilrichtungen
    • 1 langsames Stück
    • Playalong Begleitung ist möglich

     

    Bei der Auswahl des Programmes hat sich der Fachlehrer an den Rahmenlehrplänen des VdM zu orientieren.

     

    Wertung und Bewertung

    • Die künstlerische Leitung stellt die Jury und übernimmt den Vorsitz. Eine Jury muss aus mindestens 3 Juroren bestehen, darunter der jeweilige Fachbereichsleiter.
    • Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem in Anlehnung an die Wertung im Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“.
    • Dabei entsprechen:              25     Punkte     =     „ Ausgezeichnet“

                                                   24 – 21     Punkte     =     „Sehr gut“

                                                   20 – 16     Punkte     =     „Gut“

                                                   15 – 13     Punkte     =     „ Befriedigend“

    • In Einzelfällen kann ein Stück im Rahmen eines Konzertes gewertet werden, wenn der Fachlehrer 3 Wochen vor dem Termin die Künstlerische Leitung davon in Kenntnis setzt und die erforderliche Anzahl Juroren teilnehmen kann.
    • Eine anspruchsvolle Leistung in einer Kammermusikgruppe kann als ein Werk für das Abschlussvorspiel gewertet werden, ebenfalls eine anspruchsvolle Sololeistung mit Orchester.
    • Zur besseren Beurteilung und Wertung der Vorspielleistung ist eine schriftliche Einschätzung der Schwierigkeitsstufe des Programmes sowie des musikalischen Werdeganges des Vorspielenden durch den Fachlehrer für die Jury vorzubereiten und mit der Anmeldung abzugeben.
    • Jeder Vorspielende erhält ein Zertifikat, auf welchem das Prädikat mit der erreichten Punktzahl sowie das Vorspielprogramm ausgewiesen sind. Es kann ebenfalls eine Anerkennung der Einsatzbereitschaft für die Musikschule durch die Künstlerische Leitung angefügt werden. Die Zertifikate sind von der Schulleitung zu unterzeichnen.