Die Lehrer der Musikschule Sächsische Schweiz e. V. verfügen über eine hochqualifizierte künstlerische und pädagogische Ausbildung.
Die Musikschule Sächsische Schweiz e. V. ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) und unterrichtet in Anlehnung an dessen Lehrpläne.
Rahmenprüfungsordnung des VdM– Allgemeiner Teil
Präambel
Jedes Musizieren bedarf eines Leistungsanspruches. Schüler und Schülereltern haben einen Anspruch auf regelmäßige und zuverlässige Informationen über den jeweiligen Leistungsstand.
Deshalb sollte jedem Schüler das Erreichen von bestimmten Leistungsständen bescheinigt werden.
- Prüfungen sind freiwillig.
- Die Anmeldung mit Prüfungsprogramm erfolgt durch den Hauptfachlehrer.
- Prüfungsvorspiele sind öffentlich und finden schuljahresweise an durch die Schulleitung festgelegten Terminen statt. Dies können auch Konzerte oder andere Vorspiele sein.
- Die Schulleitung beruft die Prüfungskommission, der mindestens drei Musikschulpädagogen angehören. Für Mittelstufenabschlüsse muss davon ein Mitglied Fachbereichsleiter sein oder der Schulleitung angehören.
Bei Oberstufenabschlüssen muss ein Vertreter der jeweiligen Schulleitung der Prüfungskommission angehören. Die Mitwirkung des zuständigen Fachberaters ist verpflichtend.
- Die Prüfungen sind zu protokollieren.
- Der Schwierigkeitsgrad und die Vortragsdauer orientieren sich an den Lehrplänen des VdM und an den Prüfungsanforderungen des LVdM Sachsen.
- Die Prüfungskommission bewertet das Vorspiel mit einem Wortprädikat und einer Zensur unter Verwendung nachstehender Vorlage:
- Mit Auszeichnung (1,0)
- Mit sehr gutem Erfolg (1,1 bis 1,5)
- Mit gutem Erfolg (1,6 bis 2,5)
- Mit Erfolg (2,6 bis 3,5)
- Bestanden (3,6 bis 4,5)
- Nicht bestanden (ab 4,6)
- Wettbewerbsvorspiele, deren Programme mit einem Prüfungsprogramm vergleichbar sind, können als Prüfung anerkannt werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Schulleitung. Dabei sollte beispielsweise der 1. Preis des Regionalwettbewerbes „Jugend musiziert“ und „Jugend jazzt“ anerkannt und das Wettbewerbsergebnis auf die unter Punkt 7 zu findende Zensurenskala übertragen werden.
- Eine Prüfung in Mittelstufe I setzt den Abschluss Musiklehre M1 voraus.*
Eine Prüfung in Mittelstufe II setzt den Abschluss Musiklehre M2 voraus.**
- Abschlüsse der Mittelstufe verlangen den Beleg von Ensemble- oder Kammermusikspiel. Auf diese Belege sowie weitere Fächerbelegungen ist im Worturteil einzugehen.
- Das Prüfungsprogramm und der Nachweis über den Abschluss in Musiklehre sind Bestandteile des Zeugnisses.
- Zeugnisse, die nach dieser Rahmenordnung erteilt werden, tragen den Vermerk:
„Das Zeugnis entspricht den Lehrplananforderungen des VdM für die jeweilige Ausbildungsstufe und beruht auf der Rahmenprüfungsordnung des Verbandes deutscher Musikschulen, Landesverband Sachsen.“
Das Zeugnis enthält darüber hinaus eine Beurteilung durch den Hauptfachlehrer, in der sowohl auf den Zeitraum des Unterrichts, die Lern und Leistungsentwicklung, die Teilnahme an Wettbewerben, das Mitwirken in Ensembles sowie besondere Lernleistungen und die musikalische Entwicklung eingegangen wird.
- Die Rahmenprüfungsordnung für die Mitgliedsschulen im Landesverband Sachsen des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
**und ** Für die Anforderungen entsprechend Punkt 9 gilt eine Übergangzeit bis zum Schuljahr 2014/15 (M1) bzw. 2015/16 (M2).
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Nachtrag zur Rahmenprüfungsordnung zu Punkt 8
Die Musiklehreabschlussprüfungen des Verbandes deutscher Musikschulen im Landesverband Sachsen e.V. (LVdM) und des Sächsischen Blasmusikverbandes e.V. (SBMV) werden gegenseitig anerkannt.
Dabei gilt: MI entspricht D2***
MII entspricht D3****
Die Teilnoten der Prüfung des SBMV (Musiktheorie und Gehörbildung) werden zur Berechnung des Gesamtergebnisses des LVdM arithmetisch zu einer Note zusammengefasst.
*** und **** Für die gegenseitige Anerkennung gilt eine Übergangszeit bis zum Schuljahr *** 2017/2018 (MI/D2) bzw. 2018/2019 (MII/D3)